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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in seinem Urteil vom 17. November 2020 bestätigt, dass der Umgang zahlreicher staatlicher und kommunaler Institutionen mit der BDS-Bewegung der palästinensischen Zivilgesellschaft gegen das Grundgesetz verstößt. Die Richter stellten fest, dass der Münchner Stadtrat die Grundrechte der Bürger verletzt, indem er verbietet, in städtischen Räumen über einen Boykott gegen die Verantwortlichen für israelische Menschenrechtsverletzungen zu diskutieren.
Die Entscheidung stellt den Beschluss des Deutschen Bundestags vom 17. Mai 2019 in Frage, der die BDS-Bewegung als antisemitisch brandmarkte. Der Beschluss forderte die Vergabe öffentlicher Räume im Bundesgebiet, für Veranstaltungen, die die die BDS-Bewegung unterstützt, auszuschließen und fordert Städte und Gemeinden auf, dies ebenfalls zu tun. Das Verwaltungsgerichtshof in München hat nun aber entschieden, dass solche Ausschlüsse verfassungswidrig sind. Wir dokumentieren das Urteil des Bayerischen VGH (zentrale Stellen sind Absätze 47 ff und Ziff. 59, 60)
Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München:
Einige Ziffern aus dem Urteil heben wir hier hervor:
Ziffer 1: Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 12. Dezember 2018
verpflichtet, dem Kläger für die geplante Diskussionsveranstaltung zum Thema „Wie sehr schränkt München
die Meinungsfreiheit ein?“ – Der Stadratsbeschluss vom 13. Dezember 2017 und seine Folgen den Zugang
zum Bürgersaal Fürstenried im Rahmen der verfügbanen Kapazitäten durch Einwirkung auf den Trägerverein
Bürgersaal Fürstenried e.V. zu verschaffen...
Ziffer 59:Es bestehen insbesondere keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass die im Bundesgebiet entfalteten Aktivitäten der auf den Staat Israel zielenden Boykottbewegung auch eine die Friedlichkeitsgrenze überschreitende gezielte Stimmungsmache gegen die jüdische Bevölkerung in Deutschland oder gar ein Aufstacheln zum Hass gegen diese Personengruppe umfassen könnte...
Ziffer 60: Selbst wenn man die an einen bestimmten Meinungsinhalt anknüpfende Versagung des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung nicht als (mittelbaren) Eingriff in das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG bewerten wollte, läge darin jedenfalls ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Für die von der Beklagten vorgenommene Differenzierung zwischen Veranstaltungen, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, und allen sonstigen politischen Veranstaltungen fehlt ein verfassungsrechtlich tragfähiger Grund... [Hervorhebung Pako]
Der EGMR hat in einem hierzulande bisher wenig beachteten Urteil das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit im politischen Diskurs bestätigt und gestärkt (Baldassi et autres c. France, Nr. 15271/16, 11.6.2020). Es ging um die strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung von französischen Aktivisten der sogenannten BDS (Boycott-Divestment-Sanction)-Bewegung, die sich bekanntlich mittels einer – keineswegs einheitlichen – Boykott- und Sanktionspolitik gegen die Politik der israelischen Regierung in den besetzten Gebieten wendet und auch hierzulande Gegenstand heftiger Polemiken ist, die sogar zu einem parteiübergreifenden Anti-BDS-Beschluss des Bundestags geführt haben...
Zum Artikel
[Pako: Wer nicht den ganzen langen Artikel lesen möchte, sollte zumindest die letzten beiden Paragrafen lesen]
Zum Urteil (auf PDF klicken): Baldassi and Others v. France - criminal conviction of activists involved in the campaign boycotting products imported from Israel violated their freedom of expression Press Release - Chamber Judgments | Published On 11/06/2020
„Die EU schützt die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Übereinstimmung mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die auf dem Gebiet aller EU-Mitgliedsstaaten anwendbar ist, auch im Hinblick auf BDS-Maßnahmen die in diesem Gebiet durchgeführt werden..."
PDF, A4, vier Seiten Die Außenministerin der EU, Federica Mogherini, hat dem Minister für Strategische Angelegenheiten, Gilad Erdan, einen persönlichen, scharf formulierten Brief geschickt, in dem sie ihn auffordert, Beweise für die „vagen und unbegründeten“ Behauptungen vorzulegen, dass die EU gegen Israel gerichtete Terror und Boykottaktivitäten über non-profit-Organisationen finanziert...Am Schluß des Briefes lädt Mogherini Erdan nach Brüssel ein, um dort Beweise für diese Behauptungen vorzulegen.
Kommunaljurist ist eine Publikation für Rechtsberatung für Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und kommunale Wirtschaftsunternehmen
... Die Meinungsfreiheit […] beinhaltet es, auch politisch durchaus übliche Boykottkampagnen zu diskutieren und dazu aufzurufen. Dies wird ebenso durch Art. 10 EMRK [ Europäische Menschen- rechtskonvention] geschützt, die Deutschland in die nationale Gesetzgebung integriert hat. Die Anti-BDS-Beschlüsse können daher den kommunalrechtlichen Zulassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der Nutzung im Rahmen des geltenden Rechts nicht einschränken...
Zum PDF
M. Bueckert, middleeastmonitor.com, 23.04.19
Die 3 Ds (Dämonisierung, Doppelte Standards, Delegitimierung)
entsprechen den Anschuldigungen der Anhänger der südafrikanischen
Apartheid in den 1970iger und 80iger Jahren. Die Unterstützer Südafrikas
waren der Meinung, dass viele im Westen eine "Obsession" mit dem Land
hätten...
Zum Artikel
„Wir kommen zu dem Schluss, dass der Anstieg des Antisemitismus eindeutig nicht die Sorge ist, die
den vom Bundestag beschlossenen Antrag inspiriert hat. Im Gegenteil, dieser Antrag ist von den
politischen Interessen und der Politik der am stärksten rechtsgerichteten Regierung Israels in der
Geschichte des Landes angetrieben“...
Zum Aufruf
Das Oberverwaltungsgericht lässt zwei Veranstaltungen der israel-kritischen Kampagne in städtischen Räumen zu. An diesem Mittwoch und am Freitag darf BDS-Aktivist Christoph Glanz Veranstaltungen durchführen...
Zum Artikel
(...) Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist nämlich als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend...
Zum Urteil
Am 18. September 2019 hat das Verwaltungsgericht Köln die Stadt Bonn angewiesen, die Palästinensische Gemeinde Deutschland - Bonn e.V zum jährlichen Bonner Kultur- und Begegnungsfest „Vielfalt! – Bonner Kultur – und Begegnungsfest“ zuzulassen. Die Stadt hatte den Verein wegen seiner Unterstützung der BDS-Bewegung für palästinensische Rechte ausgeschlossen. Nach Ansicht des Gerichts hat die Stadt Bonn „nicht einmal ansatzweise“ nachgewiesen, dass dieser Ausschluss gerechtfertigt war.
Auszug aus dem Beschluss: „Sowohl der Ratsbeschluss vom 12.6.2019 als auch die Beschlüsse des Landtags NRW vom 20.9.2018 oder des Deutschen Bundestages vom 17.5.2019 (BT-Drs. 19/10191) sind keine Rechtssetzungsakte, sondern politische Resolutionen bzw. Willensbekundungen.
Sie allein vermögen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen bestehenden Rechtsanspruch einzuschränken.“...
Zum Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts
„Staaten, die BDS verbieten, untergraben das grundlegende Menschenrecht auf Meinungsfreiheit und
bedrohen die Glaubwürdigkeit der Menschenrechte, indem sie ein spezifisches Land davor in Schutz
nehmen, durch friedliche Massnahmen auf die Einhaltung des Völkerrechts behaftet zu werden.“...
Zur Erklärung
Die Palästinensische Zivilgesellschaft ruft zu Boykott, Investitionsentzug und Sanktionen gegen Israel auf, bis es internationalem Recht und den universellen Prinzipien der Menschenrechte nachkommt.
Ein Jahr nach dem historischen Gutachten des Internationalen Gerichtshof (IGH), welches den israelischen Mauerbau in den besetzten palästinensischen Gebieten für illegal befunden hatte, setzt Israel den Bau der Mauer, entgegen der Entscheidung des IGH, fort. Achtunddreißig Jahre nachdem Israel die Westbank (inklusive Ost-Jerusalem), den Gaza Streifen und die syrischen Golanhöhen besetzt hat, wird der Ausbau von jüdischen Siedlungen vorangetrieben. Israel hat einseitig das besetzte Ost-Jerusalem und die Golanhöhen annektiert, und annektiert nun, durch den Mauerbau, de facto auch große Teile der Westbank. Israel plant ebenfalls – im Schatten der Siedlungs- und militärischen Verlagerung aus dem Gaza Streifen – neue Siedlungen in der Westbank zu bauen und bereits bestehende zu erweitern...
Boykott-Kampagnen sind die unmittelbarste Aktionsform. Boykottaktionen helfen, das Bewusstsein der Menschen in den Strassen, in den Läden und in den Häusern zu schärfen. Der Boykott ist von seinem Wesen her ein Instrument der Machtlosen gegen die Mächtigen.
Boykotte stehen für Bewegungen von Durchschnittsmenschen, die sich dagegen wehren, Ungerechtigkeit zu unterstützten, und die von ihrem Recht Gebrauch machen, als KonsumentInnen zu wählen, um – in diesem Fall – die palästinensische Forderung nach Freiheit und Gerechtigkeit zu unterstützen und ihre Opposition gegen die politischen Positionen ihrer Regierungen und Institutionen zum Ausdruck bringen...
Dieses Faltblatt bietet einen kurzen Überblick und erklärt auch warum die BDS-Kampagne nichts mit Antisemitismus zu tun hat.
VertreterInnen zahlreicher Palästina-Solidaritätsinitiativen aus der ganzen Bundesrepublik, Österreich und der Schweiz sind am Freitag, 31. März 2017, zu einer Protestkundgebung vor dem Eingang von Hewlett-Packard Enterprise (HPE) im Böblinger Industriegebiet Hulb zusammenkommen.
HP stattet die israelische militärische Besatzung mit den Schlüsseltechnologien und den technologischen Infrastrukturen aus, die die Unterdrückung und die Missachtung palästinensischer Rechte ermöglicht. Dazu gehört Technologie, die von HP speziell hergestellt wurde für den Einsatz in den israelischen militärischen Checkpoints und für die ethnische Segregation auf biometrischen Identifikationskarten...
Die Grünwaschung von Vertreibung und Enteignung in Palästina durch den Jüdischen Nationalfonds (JNF/KKL)
Palästina-Info Spezial: Palästina-Solidarität Region Basel in Zusammenarbeit mit dem Palästinakomitee Stuttgart und BDS SchweizDie 40-seitige Broschüre soll die internationale Kampagne „Stop the JNF“ im deutschen Sprachraum unterstützen und bekannt machen. Die Kampagne will über die zentrale Rolle des JNF/KKL bei der Umsetzung der zionistischen Politik aufklären. Dazu gehören die andauernde Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung von ihrem Land, die Enteignung ihres Landes und Besitzes, die fortdauernde Kolonialisierung und die Zerstörung der natürlichen Umwelt Palästinas.
In der Abteilung Aktivitäten-Archiv befinden sich von uns erstellte Informationsblätter (PDFs) die wir zu Aktionen und Veranstaltungen erstellt haben, die ebenfalls verwendet werden können.